FAQ – Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen

  • 01
    Ab wieviel Jahreseinkommen bin ich verpflichtet BVG zu bezahlen (BVG Eintrittsschwelle)?
    Ab einem Jahreseinkommen von CHF 21’510.- (Jahr 2021)
  • 02
    Wie gross ist der BVG Anteil einer Angestellten resp. eines Angestellten?
    Die Angestellte resp. der Angestellte muss die Hälfte (50%) des BVG-Beitrags übernehmen (Berücksichtigung BVG minimum). Der BVG-Beitrag ist abhängig von Bruttolohn und Alter. Siehe dazu auch unser Gehaltsrechner "Coiffeuse / Coiffeur - Coiffeur Anstellung". Die genauen BVG Vertragskonditionen (Pensionskassenreglement) erhalten Sie zusammen mit dem Arbeitsvertrag.
  • 03
    Kann ich mit einer Aufenthaltsbewilligung B die Dienstleistung „zero administration“ in Anspruch nehmen?
    Ja.
  • 04
    Wird für mich mit einer Aufenthaltsbewilligung B die Quellensteuerabrechnung erstellt?
    Ja, dies ist in unserer Dienstleistung enthalten.
  • 05
    Kann ich eine ausgelöste Rechnung an den Kunden noch ändern?
    Ja, Sie müssen unseren Kundendienst kontaktieren. Dieser wird Sie über die weiteren Schritte informieren. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst.
  • 06
    Was ist der Grundlohn?
    Der Grundlohn ist der Lohn, welcher die Angestellte resp. der Angestellte erhält. Die Ferienentschädigung von z.B. 20 Tagen (8.33%) sowie die Feiertagsentschädigung von z.B. 8 Tagen (3.76%) sowie der 13. Monatslohn (8.33%) sind darin nicht eingeschlossen.
  • 07
    Was ist der Bruttolohn im „Stundenlohn“?
    Der Bruttolohn ist der Grundlohn zuzüglich der 13. Monatslohn, Feiertagsentschädigung und die Ferienentschädigung.
  • 08
    Kann ich als Inhaber eines Coiffeurgeschäfts mich und meine 3 Coiffeusen für die Dienstleistung „zero administration“ anmelden und profitieren?
    Ja, das ist möglich und auch sinnvoll. Sie haben keinen administrativen Aufwand, sind gegen MWST-Forderungenn und auch gegen die Folgen der Scheinselbständigkeit geschützt. Ein weiteres Plus ist, dass Ihr Treuhänder keinen Aufwand hat und Sie sich dadurch die Treuhandkosten sparen.
  • 09
    Was ist der Unterschied zwischen Selbständigkeit und Scheinselbstständigkeit?
    Der Selbständige rechnet pflichtgemäss mit der AHV, und der ALV ab und bezahlt ordnungsgemäss die Sozialleistungen. Es gibt jedoch auch Personen, die gegenüber dem Auftraggeber vortäuschen selbständig zu sein, sind es aber nicht, resp. rechnen die Sozialleistungen nicht ab und bezahlen somit auch keine Beiträge. Für den Auftraggeber ist es kaum möglich, dies nachzuprüfen. Der Auftraggeber trägt somit das volle Risiko, dass er und nicht der fehlbare Scheinselbständige diese ausstehenden Beiträge für Sozialleistungen bis zu fünf Jahre zurück bezahlen muss.
  • 10
    Bekomme ich eine Provision, wenn ich die Dienstleistung „zero administration“ weiterempfehle?
    Ja
  • 11
    Bekomme ich einen Lohnausweis Ende Jahr?
    Ja, dies ist in unserer Dienstleistung enthalten.
  • 12
    Haben Sie auch Verkaufsberater?
    Ja. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf unter verkaufsberater@coiffeuranstellung.ch
  • 13
    Was ist ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag)?
    Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.