Wer sind wir?

Liebe Coiffeuse, lieber Coiffeur, liebe Inhaberin oder Inhaber eines Coiffeursalons!

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren und den Weg auf unser Internetportal gefunden haben. Die aktuelle Pandemie hat auf dramatische Weise gezeigt, dass viele Arbeitnehmer, selbständig Erwerbende, KMUs, ja ganze Branchen aufgrund bestehender Gesetzeslücken vom Staat nicht die gebührende bzw. notwendige finanzielle Unterstützung erhalten und daher schnell in eine ihre Existenz bedrohende Situation gelangen können. Coiffeuranstellung.ch kann Ihnen dabei helfen, dass es nicht soweit kommen muss.

Wer ist Coiffeuranstellung.ch?

Die Homepage Coiffeuranstellung.ch entstand angesichts der völlig unbefriedigenden Situation der selbständig erwerbenden Fachleute in der Coiffeurbranche, welche sich jetzt in der Pandemiezeit dramatisch offenbarte. Die mangelnde Unterstützung durch den Staat, entgegen anderer Branchen, zeigte sich als völlig unzureichend. Diese unbefriedigende Situation führte leider schon zu etlichen Geschäftsschliessungen, einzelnen Privatkonkursen oder löste vielerorts Existenzängste aus.

Als Beispiel sei erwähnt, dass Sie als Selbständigerwerbende resp. Selbständigerwerbender nur erschwert eine Krankentaggeldversicherung mit einer Abdeckung von 730 Tagen abschliessen können. Selbst für Arbeitgeber, also einem Coiffeursalon, ist es heute schwierig, eine solche Versicherung neu bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.

Die sogenannte Stuhlmiete ist rechtlich nicht statthaft. Dieser Umstand hat auch zu tun mit der korrekten Ablieferung von Sozialleistungen wie AHV, ALV, BVG, Quellensteuer etc. und somit kann dies nicht durch Selbständige gemacht werden, da diese nach wie vor der Scheinselbständigkeit unterliegen und der Coiffeursalon müsste bis 5 Jahre zurück die evtl. fehlenden Sozialleistungen der Selbständigen resp. des Selbständigen dem Staat zurückzuzahlen.

Falls die Stuhlmieterin resp. der Stuhlmieter mehrwertsteuerrechtlich nicht als selbständig gilt, werden die Umsätze zur Feststellung der Steuerpflicht zusammengerechnet und das Coiffeurgeschäft resp. die Saloninhaberin oder der Saloninhaber muss die Steuern in der Regel alleine bezahlen. Besonders wenn ein Stuhlmieteverhältnis bereits einige Jahre gedauert hat, kann dies eine stolze Summe sein, da die MwSt. rückwirkend nachzuzahlen ist. Diese Tatsache hat schon zu zahlreichen Konkursen geführt!