Wir helfen Ihnen mögliche Gefahren im Bereich Coiffeurgeschäft zu eliminieren!
| Mögliche Gefahren und Unzulänglichkeiten | Coiffeur- geschäft | Angestellte Angestellter |
|---|---|---|
| Scheinselbständigkeit (evtl. bis 5 Jahre zurück Nachzahlung von Sozialleistungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Coiffeurgeschäft) | ||
| Fehler bei Abrechnungen (gesetzliche Nachzahlungen) | ||
| Schwierigkeiten bei Abschluss von Krankentaggeldversicherung | ||
| Korrekte Abzüge von Sozialleistungen für Angestellte (Quellensteuer, BU, NBU, Kinderzulagen KTG etc.) | ||
| Überprüfen von Aufenthaltsbewilligungen (Ablauf von z.B. Niederlassungsbewilligung B) und Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen | ||
| Korrektes und pünktliches Erstellen von Monatsabrechnungen und Lohnausweis per Ende Jahr für den Angestellten | ||
| Nichtanmelden von anspruchsberechtigten Kinderzulagen | ||
| Beamtenwillkür (nicht nachvollziehbare Entscheidungen) | ||
| Nachforderungen von Mehrwertsteuer für Coiffeurgeschäftsinhaber resp. Betreiber. (auf Jahre zurück) | ||
| Anrecht auf Krankentaggeld bei Angestellten nur für kurze Dauer (z.B. Zürcher-; Basler-; Berner-Skala) gemäss OR. Mit Krankentaggeldversicherung bis 730 Tage (über 2 Jahre) möglich. | ||
| Bussen für nicht gemeldetes Personal (Schwarzarbeit) – verschärfter Trend bei Durchführung von Kontrollen | ||
| Bussen und Nachsteuerforderungen für nicht gemeldetes Einkommen von Angestellten (Schwarzarbeit) |
Was tun wir für Sie als Inhaber eines Coiffeurgeschäftes oder als Angestellte oder als Angestellter eines Coiffeurgeschäftes?
Wir bieten eine Lösung, bei der Sie als Inhaber eines Coiffeurgeschäfts zu 100% sicher sind, keine Risiken einzugehen. Mit unserer Lösung sind Sie als Angestellte resp. Angestellter vor Gefahren wie Nachforderungen von Sozialleistungen, Rentenkürzungen, BVG Sparteil im Alter, korrektes Anmelden von Kinderzulagen, Abschluss von Krankentaggeldversicherung etc. geschützt und es wird sichergestellt, dass die Sozialleistungen vom Coiffeurgeschäft indirekt entrichtet werden. Auch als Inhaber eines Coiffeurgeschäftes haben Sie die Möglichkeit, sich selber anstellen zu lassen. Bei Arbeitslosigkeit haben Sie als Angestellte oder als Angestellter Anrecht auf eine Arbeitslosenentschädigung (SVA).
Wie sieht die Lösung von www.Coiffeuranstellung.ch aus?
Sie werden bei unserer Partnerfirma (juristische Person) angestellt mit allen Vorteilen wie AHV, ALV, UVG, BVG, Kinderzulagen, Quellensteuer. Sie teilen uns mit, für welches Coiffeurgeschäft wir eine Rechnung stellen sollen (Fixer Betrag aufgrund von Anzahl Stunden mal Stundenansatz) ohne Materialaufwendungen. Das Coiffeurgeschäft bezahlt die Rechnung und die Firma, bei welcher Sie angestellt sind, zahlt ihnen den Nettolohn aus (d.h. sämtliche Sozialleistungen, BVG, Anmeldung bei Unfall oder Krankheit sind dann fachgerecht und korrekt abgezogen resp. umgesetzt).
Lösungsansatz-Beispiel
Zum besseren Verständnis haben wir dies anhand eines Beispiels erklärt.